kontakt:
 
energieberatung kröll
michaela kröll
dipl.-ing.(fh) architektur
pfrontener str. 28
86163 augsburg
 
tel. 0821.66 00 239
fax 0821.66 00 214
mobil 01522.16 46 138
info@energieberatung-kroell.de

Kosten/Honorar


Sehr geehrter Interessent,

wir bieten Ihnen für Ihr persönliches Anliegen eine individuelle Beratung und Betreuung. Dehalb sind nachfolgend genannte Preise nur als Richtwerte zu versteh­en. Die Berechnung unserer Leistungen erfolgt stets nach einem vorhe­rigen schriflichen Angebot.
Bitte wenden Sie sich an uns! Unsere Kontaktdaten finden Sie links.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Ange­bot nach Ihren Angaben oder nach einem kostenlosen Vor-Ort-Termin. 


staatlich geförderte Vor-Ort-Beratung (BAFA)

Folgende Preise gelten bei Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen inkl. aller Nebenkosten und Anfahrt bis 20 km.

Wohneinheiten netto brutto Zuschuss Eigenanteil
    (inkl. 19% (inkl. Strom-  
    MwSt) bonus)  
  [€] [€] [€] [€]
Ein-/Zweifamilienhaus    672,27     800,00 -350,00    450,00
bis 6 Wohneinheiten    840,37  1.000,00 -410,00    590,00
bis 15 Wohneinheiten 1.008,40  1.200,00 -410,00    790,00
ab 16 Wohneinheiten 1.260,50  1.500,00 -410,00 1.090,00

Bedarfsausweis

1. Festpreis bei selbstermittelten Daten:
Nach der neuen Energieeinsparverordnung ist es für den Eigentümer möglich, die benötigten Daten zur Energieausweis-Ausstellung selbst zu erheben und an den Aussteller zu übermitteln. 

Kosten bei selbst ermittelten Daten:


Gebäudeart
Honorar
netto
[€]
Honorar
brutto (inkl.19%
MwSt) [€]
Wohngebäude (Kurzverfahren)    ab 150,00   ab 178,50
Wohngebäude (ausführliches Verfahren)    ab 300,00   ab 357,00

2. Preis bei unterstützter Datenermittlung:
Die Kosten für Ihren Bedarfsausweis sind dann i.d.R. von der Art und Größe Ihres Gebäudes und dem Aufwand abhängig. Die Berechnung unserer Leistungen, erfolgt stets nach vorherigem schriftlichen Angebot.

Verbrauchsausweis

1. Festpreis bei selbstermittelten Daten:
Nach der neuen Energieeinsparverordnung ist es für den Eigentümer möglich, die benötigten Daten zur Energieausweis-Ausstellung selbst zu erheben und an den Aussteller zu übermitteln. 

Kosten bei selbst ermittelten Daten:


Gebäudeart
Honorar
netto
[€]
Honorar
brutto (inkl.19%
MwSt) [€]
Wohngebäude
  ab 38,66     46,00
Nichtwohngebäude

gemischt genutzte Gebäude*
  ab 63,03

  ab 84,03
    75,00

  100,00

*gemischt genutze Gebäude z.B. Wohnhaus mit Büro erhalten nach Nutzung getrennte Ausweise.

2. Preis bei unterstützter Datenermittlung:
Gerne unterstützen wir Sie bei der Ermittlung aller relevanten Daten, z. B. beim Erstellen von Aufmaßen und Wohnflächenberechnungen, Auswertung der Verbrauchsdaten aus Abrechnungen, Besichtigung der Heizanlage, Fotografieren der Fassade, etc.  Die Kosten für Ihren Verbrauchsausweis sind dann i.d.R. von der Art und Größe Ihres Gebäudes und dem Aufwand abhängig. Die Berechnung unserer Leistungen, auch für Nichtwohngebäude, erfolgt stets nach vorherigem schriftlichen Angebot.

KfW-Nachweise 

Nachfolgende Preise gelten für ein Einfamilienhaus inkl. aller Nebenkosten und Anfahrt bis 20 km.

KfW-Programm netto brutto (inkl.19%
[€] MwSt)  [€]
Altbau: Nachweis für
"CO2-Gebäudesanierungsprogramm"
Kategorie A: Neubau-Niveau

350,00    416,50
Altbau: Nachweis für
"CO2-Gebäudesanierungsprogramm"
Kategorie B: Maßnahmenpakete

160,00
   190,40
Neubau: Nachweis für
"Ökologisch bauen, KfW40, KfW60"

350,00    416,50
Abnahme inkl. Anfahrt

100,00    119,00

weitergehende Beratung

eine weitergehende Beratung erfolgt auf der Basis eines Zeitho­norars gemäß HOAI §6. Gerne erstellen wir für Sie ein unverbindliches Angebot.
  netto brutto  [€]
[€] (inkl. 19%MwSt.)
Stundensatz     38,00
       45,22
Tagessatz   300,00      357,00

und weitergehende Leistungen 

Planungen, die dem Leistungsbild der HOAI entsprechen, müssen ge­mäß den Abrechnungsmodalitäten der HOAI abgerechnet werden. Dies gilt auch bei Aufträgen, die in Zusammenarbeit mit anderen Pla­nern erbracht werden. Hier erfolgt ein Splitten der zu erbringenden Leistungen mit direkter Abrechnung. Die Höhe der Vergütung ermit­telt sich im wesentlichen nach der Aufgabenstellung, dem Schwierig­keitsgrad (Honorarzone), den anrechenbaren Kosten und den er­brachten Leistungen.