Energieausweise
Energieausweise 2008
Seit 2002 gilt bereits die Verpflichtung bei Neubau und nach wesentlichen Änderungen von Bestandsgebäuden einen Energieausweis
zu erstellen.
Mit Inkrafttreten der neuen Energieeinparverordnung EnEV 2007
wird die Ausstellung von Energieausweisen für alle Bestandsgebäude
eingeführt. Alle, die ihr Haus verkaufen oder (auch nur teilweise) neu vermieten wollen, müssen dann potentiellen Käufern
oder Mietern den Ausweis zugänglich machen.
Einführungsfristen für bestehende Gebäude:
- Ab 01.07.2008 werden Energieausweise für Wohngebäude bis Baujahr 1965 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude gilt die Ausweispflicht ab dem 01.01.2009.
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Bis zum 01.10.2008 gilt Wahlfreiheit für alle Gebäude. Bis dahin dürfen sich Eigentümer für die verbrauchsorientierten Ausweise entscheiden.
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Für Nichtwohngebäude beginnt die Verpflichtung ab dem 01.07.2009.
Die Kennwerte in den Ausweisen geben den jährlichen Energieverbrauch bzw. den Energiebedarf eines Gebäudes pro m² Nutzfläche an. Man unterscheidet je nach Berechnungsverfahren, zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
Verbrauchsausweis - Bedarfsausweis:
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Für Neubauten und wesentliche
Änderungen an bestehenden Gebäuden müssen weiter
Bedarfsausweise ausgestellt werden.
- Für kleine Gebäude mit bis zu vier Wohnungen ist ab 01.10.2007 der Bedarfsausweis verpflichtend, wenn deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die Anforderungender Wärmeschutzverordnung (WSVO 1977) nicht zwischenzeitlich durch Sanierungsmaßnahmen erfüllt wurden. Auch wer für die Modernisierung seiner Immobilie öffentliche Fördergelder in Anspruch nehmen will, wird zukünftig über einen bedarfsorientierten Ausweis verfügen müssen.
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Bei größeren Wohngebäuden ab fünf Wohnungen und für alle bestehenden Nichtwohngebäude können Eigentümer zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen.
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Der Bedarfsausweis zeigt den rechnerisch ermittelten Energiebedarf des Gebäudes.Der Ausweis enthält Aussagen zur energetischen Qualität des Gebäudes (Wände, Fenster, Dach, etc.). Er bewertet die Qualität der Heizung und des eingesetzten Energieträgers (Strom, Gas, Sonne, etc.). Der Bedarfsausweis ist die aufwändigere und teurere Variante. Kosten und mehr... |
Der Verbrauchausweis stützt sich auf den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner.Er wird auf Basis von mindestens drei aufeinanderfolgenden Heizkostenabrechnungen berechnet. Der Verbrauchsausweis ist die preislich günstigere Variante, liefert aber je nach Verhalten der Nutzer nicht unbedingt die besseren Kennwerte. Kosten und mehr... |
Tipp:
Lassen Sie sich bei Modernisierungsvorhaben sowohl den Bedarf als auch
den Verbrauch berechnen! Bei der staatlich geförderten Vor-Ort-Beratung
werden beide Verfahren berücksichtigt und miteinander verglichen.
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