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energieberatung kröll
michaela kröll
dipl.-ing.(fh) architektur
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Enev-Nachweise


Nachweise nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)

schnellhefter

Der Gesetzgeber begrenzt beim Neubau eines Hauses dessen maximal zulässigen Energiebedarf. Der Nachweis hierüber, der Energiebedarfsausweis, muss zusammen mit den Bauvorlagen eingereicht werden bzw. auf der Baustelle vorliegen. Er dient auch als Basis für andere Nachweise, z.B. für KfW-Nachweise.

Auch bei wesentlichen Erweiterungen von Altbauten z.B. bei Dachgeschossausbauten oder umfangreicheren Energiesparmaßnahmen muss ein Energiebedarfsausweis für das Gebäude ausgestellt werden.

Im Rahmen der Energieeinsparverordnung §16 erstellen wir den erforderlichen Energiebedarfsausweis für Sie.

Kosten...